Allgemeine Geschäftsbedingungen, national

Bedingungen der Carl Ingolf Lange GmbH für den Verkauf gebrauchter Investitionsgüter im nationalen Bereich.

  1. Allgemeines - Geltungsbereich

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; etwa entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
    2. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nicht nur für den vorliegenden Vertrag, sondern auch für Nachbestellungen und alle zukünftigen Kaufverträge zwischen uns und dem Käufer.

  2. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten ab Standort und beinhalten weder die Demontage noch die teilweise oder komplette Versendung der Maschine noch die Verpackung. Soweit nach deutschem Steuerrecht die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, ist diese dem Kaufpreis hinzuzurechnen.
    2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
    3. Der Käufer gerät mit der Zahlung unserer Rechnungen ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf.
    4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    5. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
    6. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegensanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  3. Vorleistungspflicht
    Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Wir sind erst dann verpflichtet, dem Käufer die Maschine zur Verfügung zu stellen, wenn dieser den Kaufpreis vorausbezahlt hat, eine Bankbürgschaft auf erstes Anfordern übersandt hat oder ein unwiderrufliches, unsere Bedingungen enthaltendes Dokumentenakkreditiv von der Käuferbank bei unserer Bank eröffnet wurde.
  4. Gefahrübergang
    Sofern wir nicht vertraglich die Demontage und/oder die teilweise oder komplette Versendung der Maschine übernommen haben, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Maschine mit Abschluß des Vertrags auf den Käufer über.
  5. Gewährleistung und Unfallverhütung

    1. Wir handeln ausschließlich mit gebrauchten Maschinen, die nach Besichtigung gekauft werden. Bis auf die Haftung für zugesicherte Eigenschaften ist jede Gewährleistung durch uns ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde den Vertragsgegenstand nicht besichtigt hat.
    2. Wir haften nicht dafür, daß die Maschine den behördlichen Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Hierfür hat der Käufer Sorge zu tragen.

  6. Lieferzeit

    1. Angaben über die Lieferzeit beruhen auf unseren Schätzungen und sind nicht verbindlich.
    2. Arbeitsniederlegung und höhere Gewalt im Zusammenhang mit der Lieferzeit haben wir nicht zu vertreten.

  7. Beförderungsverträge
    Wir sind ausdrücklich ermächtigt, Beförderungsverträge namens des Käufers abzuschließen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
  9. Absprache über Schadensersatzumfang
    Im Falle des Schadensersatzes ist die Differenz zwischen unserem Ein- und Verkaufspreis abzüglich der von uns nach dem Vertrag zu tragenen Aufwendungen als entgangener Gewinn zu ersetzen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines größeren Schadens vor.
  10. Haftungsfreizeichnung

    1. Zum Schadensersatz sind wir nur verpflichtet, wenn uns eine grob fahrlässige Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. In jedem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den typischerweise beim Verkauf gebrauchter Maschinen entstehenden Schaden begrenzt.
    2. Wir haften nicht dafür, daß die Maschine und deren Ausrüstung den Anforderungen des Käufers entspricht.

  11. Schlussbestimmungen

    1. Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags nicht. Die unwirksame Bestimmung ist im gegenseitigen Einvernehmen durch eine dem wirtschaftlichen Gehalt entsprechende Bestimmung zu ersetzen.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergeben, auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Stuttgart.



Carl Ingolf Lange GmbH – Philipp-Reis-Straße 6 – D-71642 Ludwigsburg - Germany
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